STEPHANIE PRASSER
RECHTSANWÄLTIN
FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT

 

Lehrbeauftragte für Arbeitsrecht und Zivilrecht

am Lehrinstitut Rosenheim

 

 

Anwaltszulassung: 2011

Tätigkeitsbereiche

 

Umfassende Beratungs- und Prozesstätigkeit im Arbeitsrecht,
Verkehrsrecht und allgemeinem Zivilrecht

 

 

Arbeitsrecht:

individualrechtliche Streitigkeiten (z.B. um Kündigungen, Lohn, Urlaub, Zeugnis,   Beschäftigung, Betriebsrenten, Wettbewerbsverbot,etc.)

Angelegenheiten betreffend Vorstände,Geschäftsführer und leitende Angestellte

arbeitsrechtliche Beschlussverfahren,

tarifliche Angelegenheiten,

betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten,

Gestaltung von Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich und Sozialplänen,

betriebliche Umstrukturierungen (wie Verlagerung, Zusammenschluss und Schließung von Betrieben und Betriebsteilen)

 

 

Verkehrsrecht

Verkehrsunfälle, Schadensersatz, Schmerzensgeld,

Verkehrsversicherungsrecht,

Verkehrsvertragsrecht (Beitreiben und Abwehr von Forderungen, Geltendmachung und Abwehr von       Mängelgewährleistungsansprüchen)

 

 

Forderungsmanagement

Forderungsbeitreibung,

gerichtliches Mahnverfahren,

Forderungsvollstreckung

 

 

 

 

 

© 2024 KLAR & HOLDERLE Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Rosenheim Fachanwalt Rosenheim Fachanwalt Arbeitsrecht Rosenheim Fachanwalt Strafrecht Rosenheim Strafverteidiger Rosenheim Fachanwalt Familienrecht Rosenheim Scheidungsanwalt Rosenheim Fachanwalt Mietrecht Rosenheim Pachtrecht Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht Rosenheim Handelsrecht Gesellschaftsrecht Focus Empfohlener Experte  Rechtsanwälte Rosenheim Fachanwälte Rosenheim Fachanwalt Arbeitsrecht Rosenheim Fachanwalt Strafrecht Rosenheim Strafverteidiger Rosenheim Fachanwälte Familienrecht Rosenheim Scheidungsanwälte Rosenheim Fachanwalt Mietrecht Rosenheim Pachtrecht Fachanwalt Wohnungseigentumsrecht Rosenheim Mediatorin