PRESSEBERICHTE
JUGENDSCHÖFFENGERICHT ROSENHEIM Die „Rollerjagd“ ist zu Ende Bad Aibling/Bruckmühl. – Im Sommer 2015 häuften sich die Diebstähle von Motorrollern und Fahrrädern in einer Weise, dass die Polizei Bad Aibling bei der Inspektion Rosenheim um Unterstützung nachfragte. Diese erhöhte den Fahndungsdruck und prompt ging ihr eine Diebesbande ins Netz, die inzwischen abgeurteilt ist. Da aber nach wie vor Roller bei Dieben weiter sehr gefragt waren, blieb die Polizei aktiv und setzte schließlich bei einer Kontrolle zwei der jetzt angeklagten Männer fest, die bei der Fahrt mit einem gestohlenen Motorroller angetroffen worden waren. Wie immer waren dann auch die restlichen Beteiligten schnell ermittelt. Die drei Haupttäter, ein 23-jähriger Bauhelfer und zwei 18-jährige Arbeitslose, waren nun des schweren Bandendiebstahls angeklagt. Weitere Straftaten wie Handel und Besitz von Drogen, Sachbeschädigung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Widerstand und Waffenbesitz waren hier nicht angeklagt, weil dies einem anderen Referat vorbehalten war. Angeklagte waren geständig Die drei Angeklagten waren samt und sonders geständig. Als der Vorsitzende Richter Hans-Peter Kuchenbaur diese Geständnisse pflichtgemäß hinterfragen wollte, kam er auf keinen grünen Zweig. Zu widersprüchlich und ungereimt waren die Aussagen der Täter. Schier resignierend erklärte der Vorsitzende: „Wir reden hier aneinander vorbei.“ Da griff der Verteidiger, Rechtsanwalt Andreas Michel, ein: „Herr Vorsitzender, bei den drei Angeklagten kann es sich unmöglich um eine Bande im Sinne des Gesetzes handeln. Die sind viel zu blöd, um eine Bandenabsprache zu treffen, wie im Paragraph 244a des Strafgesetzbuch beschrieben ist.“ Ähnlich sah Verteidiger Rechtsanwalt Harald Baumgärtl die Sachlage: „Die Angeklagten haben zu zweit oder zu dritt immer wieder spontan einen Roller gestohlen, wenn der vorher gestohlene defekt, oder der Tank leer gefahren war. Es ist völlig sinnlos den Unterschied zwischen Täterschaft, Mittäterschaft oder Beihilfe erklären zu wollen. Keinesfalls habe es sich bei den Angeklagten um eine strafbare Bandenbildung gehandelt. Die drei seien, wie sie selber aussagten, eben spontan auf „Rollerjagd“ gegangen. Die Diebstähle als solche würden eingeräumt, den Vorwurf der „Bande“ wolle man aber so nicht stehen lassen. Dazu muss man wissen, dass die Taten einer Bande erheblich schwerer bestraft würden als bloße Diebstähle. Die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe konnte in ihrer Einlassung nicht viel Positives zu den zwei Heranwachsenden mitteilen. Zwar waren die Angeklagten in ihrer Kindheit ungewöhnlich großen Schwierigkeiten ausgesetzt. Jedoch hätten sie bislang alle Hilfen zurückgewiesen und seien auch den Auflagen aus früheren Verfahren nicht oder nur teilweise nachgekommen. Sie vermochte derzeit keine positive Sozialprognose zu erstellen und die Entscheidung über das Strafmaß in das Ermessen des Gerichtes. Selbiges zog sich daraufhin zu einem Rechtsgespräch zurück. Als Ergebnis dieser Beratung wurde der Vorwurf des „schweren Bandendiebstahls“ fallen gelassen. Ad acta: Vorwurf „Bandendiebstahl“ Das Gericht, Staatsanwaltshaft und Verteidigung verständigten sich auf Strafmaßobergrenzen die für den erwachsenen Täter auf 17 Monate Strafhaft und für die beiden Heranwachsenden 14 Monate Einheitsjugendstrafe lauten solle. Alle drei Strafen könne man – bei entsprechenden Auflagen – zur Bewährung aussetzen. Die Staatsanwaltschaft und die Verteidiger Walter Holderle, Harald Baumgärtl und Andreas Michel stellten die Anträge entsprechend und das Gericht urteilte dem gemäß. Allerdings knüpfte das Urteil ein engmaschiges Netz aus Bewährungsauflagen: So wurde den jüngeren Tätern der Genuss von Alkohol und Drogen untersagt. Die Einhaltung der Auflage soll – so der Beschluss – mit kurzfristigen Kontrollen überprüft wird. Des Weiteren haben die beiden bis zur Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung gemeinnützige Arbeit zu verrichten, damit sie bei „zu viel Freizeit“ nicht mehr auf dumme Gedanken kommen. Schließlich hat man alle drei der Aufsicht eines Bewährungshelfers unterstellt, wo sie sich regelmäßig zu melden haben. Diesen Auflagen sollten die Männer nun nachkommen, da ihnen laut dem Richter sonst droht, im Handumdrehen wirklich hinter Gittern zu landen. au

 

AUS DEM GERICHTSSAAL In Drogengeschäft hineingeschlittert Vor Jugendrichter Hans-Peter Kuchenbaur sind zwei Schwestern, 17 und 19 Jahre alt, samt dem befreundeten Nachbarn, ebenfalls 19 Jahre alt, gelandet. Wegen eines Drogendeliktes wurden Bußgelder und Arrest-Strafen verhängt. Edling/Rosenheim– Im Dezember 2015 fragte ein gemeinsamer Bekannter bei der jüngeren Schwester nach, ob sie jemanden wüsste, der ihm für 3000 Euro Cannabis verschaffen könne. Diese erzählte das ihrer älteren Schwester, die damit eine Chance witterte schnell zu Geld zu kommen. In der Familie herrschten zu der Zeit schwierige finanzielle Verhältnisse. Ein Abnehmer wäre da und mit der Vermittlung könne man sich bequem Geld verschaffen. Man müsse nur jemanden finden, der diese Menge an Cannabis auch beibringen könne, so die Überlegung. Bei Gericht stellte sich heraus, dass sich die beiden Schwestern über realistische Vermittlungsgewinne allerdings gar keine konkreten Vorstellungen gemacht hatten. Mit dem dritten Angeklagten, einem 19-jährigen Feinmechaniker aus der Nachbarschaft hatten sie schon das ein- oder andere Mal Cannabis geraucht und den fragten sie nun nach einer Quelle, die solche Mengen liefern könne. Der hörte sich um und wurde fündig. Man vereinbarte Übergabezeit und -ort und die Schwestern berichteten dies dem vorgesehenen Abnehmer. Sei es, dass der mit seiner Nachfrage nur angeben wollte oder dass er in Wirklichkeit den Betrag von 3000 Euro nicht aufbringen konnte – jedenfalls erklärte der vermeintliche Käufer, die Drogen jetzt doch nicht abnehmen zu wollen. Jetzt hatten die Schwestern zwar einen Anbieter, aber keinen Abnehmer mehr. Aus Angst vor den Folgen einer eigenen Absage an den oder die Lieferanten, rangen sich die Schwestern dazu durch, den Stoff nun auf eigene Rechnung zu erwerben. Sparbücher geplündert und Konten überzogen Sie plünderten ihre Sparbücher und überzogen ihre Konten um die Summe aufbringen zu können. Der befreundete Vermittler begleitete die ältere Schwester bei dem Geschäft als „möglicherweise notwendiger Beschützer“, hatte aber mit der Abwicklung weiter nichts zu tun. Ohne die Menge zu überprüfen, ohne sie auch nur zu begutachten übernahm die 19-Jährige gegen 22 Uhr beim Hammermarkt in Edling das Cannabis in einem Plastikeimer. Keineswegs wusste sie aber, was sie mit den Drogen machen wollte. So landeten die Drogen vorerst im Kleiderschrank in ihrer Dienstwohnung. Einem Kollegen, von dem die Schwestern wussten, dass er hin und wieder Cannabis raucht, boten sie an, ihn zu versorgen. Der kaufte auch zwei Gramm, wusste aber nun von dem vorhandenen „Drogenschatz“. Weil er von Dienst wegen im Besitz des Generalschlüssels für die Mitarbeiterunterkünfte war, hatte er keine Probleme in die Wohnung der älteren Schwester einzudringen, wo er den ganzen Eimer mit Cannabis „mitgehen“ ließ. Der Mann wurde deshalb bereits verurteilt, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig. Nun standen die Schwestern vor einem totalen Misserfolg. Ihr Erspartes und die Drogen waren weg. Nun brachten sie den Dieb zur Anzeige. Natürlich gaben sie an, er hätte ihnen Geld entwendet. Schnell aber stellte sich heraus, dass es sich bei dem Diebesgut um Drogen handelte und das Unheil nahm seinen Lauf. Nur zu deutlich wurde bei Gericht klar mit welcher Naivität die Schwestern dieses Unternehmen angegangen hatten. Dass es sich bei dem Nachbarn lediglich um „Beihilfe“ ohne jegliches Gewinnstreben gehandelt hatte, sprach für einen sogenannten Freundschaftsdienst. Die jüngere Schwester, die den Anlass zu dem misslichen Unternehmen geboten hatte, war in die tatsächliche Aktion kaum eingebunden. Die Ältere wiederum erklärte glaubhaft, dass sie – nach dem Ausstieg des vorgesehenen Käufers – die Reaktion des oder der Verkäufer gefürchtet hatte, und nur deshalb die Abwicklung weiter betrieben habe. Auch das umfängliche Geständnis bestätigte, dass bei allen drei Angeklagten „schädliche Neigungen“, wie sie das Jugendgerichtsgesetz bei einer Jugendstrafe vo raussetzt, wohl nicht gegeben waren und sind. Dass alle drei, obwohl zwei von ihnen über 18 Jahre alt, nach Jugendrecht zu be- und verurteilen waren, legte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe unwidersprechbar dar. Die Staatsanwaltschaft wollte das Trio – zwar mit einer Vorbewährung – aber dennoch mit Jugendstrafe verurteilt sehen. Immerhin würde eine solche Rauschgiftmenge im Erwachsenenstrafrecht zu einer Gefängnisstrafe nicht unter einem Jahr führen. Die Verteidiger, die Rechtsanwälte Dr. Markus Frank, Walter Holderle und Michael Adams, wollten nahezu gleichlautend weder „schädliche Neigungen“ noch eine „besondere Schwere der Schuld“ erkennen. Dazu machten die Verteidiger der Schwestern deutlich, dass diese mit dem Verlust von Geld, Arbeitsplatz und Wohnung bereits enorm bestraft worden seien. In diesem Sinne entschied auch das Gericht. Eine Woche Arrest und 500 Euro Bußgeld für die 19-jährige Haupttäterin, acht Tage gemeinnützige Arbeit für die jüngere Schwester und ein Wochenend-Arrest sowie 500 Euro Bußgeld wurden gegen den männlichen Beihelfer verhängt.
AUS DEM GERICHTSSAAL Streit in der JVA bleibt ohne Folgen Rosenheim/Bernau – Eine Auseinandersetzung in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Bernau mit dem 52-jährigen Vorgesetzten hat für einen 55-jährigen Mitarbeiter keine Folgen. Das Amtsgericht Rosenheim hat ihn vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Seit geraumer Zeit hatten zwischen dem 52-jährigen Abteilungsleiter und dessen 55-jährigem Mitarbeiter in der JVA Missstimmungen geherrscht. Im November des vergangenen Jahres stürzte der Leiter der Abteilung rücklings über zwei Gitterrost-Stufen nach draußen, fiel über sein dort abgestelltes Fahrrad und blieb auf dem Rücken liegen. Drei Gefangene, die in der Nähe auf Anweisungen warteten, eilten herbei und hörten den Beamten schimpfen. Er sei gestoßen worden, er lasse sich das nicht mehr gefallen, man solle die Polizei holen. Zunächst besorgte man allerdings einen Arzt, der den Gestürzten versorgte. Die Vollzugsanstalt, in der die Auseinandersetzungen zwischen den beiden Kollegen bekannt waren, wollte den Vorgang zunächst intern regeln. Damit war der Gestürzte jedoch nicht zufrieden. Der Abteilungsleiter bestand auf die strafrechtliche Aufarbeitung des Vorgangs. Nach seiner Darstellung hatte der Mitarbeiter, der sein direkter Untergeber war, mit einer Aluminiumstange auf ihn eingestoßen mit der Absicht, ihn zu verletzen, ja sogar Mordabsichten hatte er ihm gegenüber dem Anstaltsarzt unterstellt, der ihn unmittelbar nach dem Sturz versorgt hatte. So hatte sich nun der 55-Jährige beim Amtsgericht Rosenheim unter dem Vorsitz von Richterin Julia Mair wegen des Vorwurfes einer gefährlichen Körperverletzung zu verantworten. Der Angeklagte erinnerte sich ganz anders an den Vorgang. Er habe sich nur kurz in dem genannten Raum aufgehalten, wo ihm der Justizbeamte die genannte Aluminiumstange gezeigt habe, die sie gemeinsam auseinander- schrauben sollten. Er habe seinem Vorgesetzten lediglich erklärt, dass dies nicht möglich sei, und ihn mit der erwähnten Stange zurückgelassen. Er habe dann den Raum verlassen wollen. In der Türe weitab von dem Geschehen habe er Sturzgeräusche vernommen. Daraufhin habe er umgedreht, habe den Gestürzten liegen gesehen und sich sofort um Hilfe bemüht. Das angebliche Tatopfer demonstrierte mit dem „Beweisstück Alustange“, wie ihn der Angeklagte angegriffen habe, zeigte, auf welche Weise er sich dagegen gewehrt habe und welche Folgen diese Attacke nach sich gezogen habe. Keine Zeugen beobachteten den Vorgang Bei dem Tathergang waren keine Zeugen zugegen. Die damals Inhaftierten konnten auch nichts zur Erhellung beitragen, weil sie nur den Sturz wahrgenommen, ansonsten aber nichts gesehen hatten – oder nichts gesehen haben wollten. So kam es letztlich auf die Darstellung des Gutachters an, einen Biomechaniker, Privatdozent an der Technischen Universität München und wissenschaftlichen Mitarbeiter beim Landeskriminalamt. Er erläuterte, dass eine Reihe der vom Beamten beschriebenen Bewegungsabläufe so nicht zu den angegebenen Verletzungen geführt haben könnten. Ebenso wenig sei die Aluminiumstange geeignet, die benannten Verletzungen herbeizuführen. Auch die vom Nebenkläger beschriebenen Verletzungsfolgen könnten so nicht stattgefunden haben. Plausibel seien die Verletzungen wohl als Sturzfolgen. Ob dieser Sturz jedoch durch Fremdeinwirkung verursacht worden sei, könne nicht bewiesen werden. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft erklärte in ihrem Schlussvortrag, sie sehe keine Möglichkeit, die Schuld des Angeklagten auf- grund der vorgelegten Tatsachen ohne Zweifel zu erkennen. Deshalb beantragte sie, den 55-Jährigen freizusprechen. Rechtsanwalt Jürgen Liebhart erklärte als Vertreter der Nebenklage, für ihn sei die Schuld des Angeklagten durchaus hinreichend dargestellt. Er beantragte die Verurteilung, wobei er das Strafmaß dem Gericht überließ. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Walter Holderle, erhob seinerseits erhebliche Beschuldigungen gegen das angebliche Tatopfer. Er halte diesen Vorgang für eine bösartige Inszenierung gegen seinen Mandanten. Der Nebenkläger hätte sich die vorgewiesenen Verletzungen durchaus selbst zufügen können. Zumindest würden die Aussagen des Gutachters beweisen, dass die Schilderungen des 52-Jährigen übertrieben und zumeist völlig falsch sein müssten. Richterin Mair sprach den Angeklagten frei. „Ich bin der Meinung, dass es zwischen Ihnen beiden sicher eine Auseinandersetzung gegeben hat. Allerdings lässt sich der Vorwurf in der Anklage – wie die Staatsanwältin vorgetragen hat – so nicht mehr aufrecht erhalten. Daher der Freispruch.“ au
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